Hallo liebe Forumsgemeinde! Durch die Kormoranverordnung ist es mitlerweile bestimten Organen, Körperschaften und Personen erlaubt regulierend auf den viel zu hohen Kormoranbestand einzugreifen......sprich überzählige Tiere zu bejagen. Leider ist festzustellen das die ausgesprochenen Genehmigungen nicht als ausreichend zu bezeichnen sind. Wenn an einem Mittelgebirgsfluß, der etliche Kilometer lang ist, letztendlich 40 Tiere zeitlich begrenzt geschossen werden dürfen, mit der Auflage erst nach eindeutiger Feststellung einer Kolonie von mindestens 15 Tieren mit der Jagd zu beginnen und zusätzlich die Bejagung in anliegenden Naturschutzgebieten zu verbieten, so bekommt das Sprichwort vom Tropfen auf dem heißen Stein eine neue Bedeutung. Was dann passiert kann man sich ja gut vorstellen. Sobald die ersten Tiere mit einem Knall von den Bäuen fallen flüchtet der Rest in die entsprechenden Naturschutzgebiete, um dort zu brüten und zu schlafen. Nachdem diese Bereiche dann fischfrei sind wird überfallartig der nicht geschützte Bereich des Flusses aufgesucht. Mit solch einer halbherzigen Regulierung des Kormoranbestandes ist der Äsche und uns Anglern nicht geholfen.
*Es gibt Tage, da beissen die Fische wie bekloppt und es gibt Tage da gehen Bekloppte fischen und beissen sich durch. An letzteren weiß der Angler im vorraus das er nur Spot und Hohn fängt!*
zu der von Dir angesprochenen Regelung ist noch nachzutragen, daß auf Antrag die Quote erhöht wurde.
Aber im Grunde hast Du recht, es müßte eine vernüftige Regelung her. Für mich endet vielfach der Naturschutz an der Wasseroberfläche. Sterbende, weil massiv verletzte Fische, sehen halt eben nicht die "Grüner-Tisch-Naturschützer".