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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 396 mal aufgerufen
 Natur und Umwelt!
Detlef Henkes Offline




Beiträge: 66

22.06.2008 09:47
Mindest- oder Zwischenmaß? Zitat · Antworten
Hallo,
ist die Rgelung für die Entnahme von Fischen an unseren Gewässern derzeit vernünftig geregelt? Reichen die derzeitigen gesetzlichen Mindestmaße aus um eine natürliche Reproduktion der Fischbestände zu gewährleisten?
Ich denke das dieses nicht der Fall ist! Warum nicht?
Zum einen möchte ich am Beispiel von Bach- und Regenbogenforelle einige Fakten zugrunde legen:
1.) Fische im Jung- bzw. Jugendalter bilden das Rückgrat für kommende Bestandsgenerationen und müssen explizit geschützt werden.
2.) Überalterte Fische sind nicht mehr sonderlich produktiv, da die Qualität von Rogen und Sperma nicht mehr für ein effizientes Aufkommen von Brut ausreicht.
3.) Kapitale und damit meist überalterte Forellen neigen vermehrt zu Kannibalismus.
4.) Großforellen beanspruchen große Reviere (Bachforelle) und nehmen den kleineren Artgenossen entsprechend viel Lebensraum weg.
5.) Alte Organismen neigen zu Krankheiten, da das Immunsystem geschwächt ist. Im Falle von Infektionskrankheiten könnten diese dann aufgrund ihres Körpervolumens eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Erregern freisetzen.
Wie könnte also eine vernünftige Beschränkung für die Entnahme von Fischen aussehen? Als schützenswert würde ich sowohl den Nachwuchs als auch die ökologisch wertvollen Laichfische ansehen. Ich könnte mir eine solche Regelung z.B. wie folgt vorstellen (bezogen auf Bach- und Regenbogenforelle:
Bis 30 Zentimeter sollte die Entnahme tabu und verboten sein. Dies gewährleistet das Aukommen der Jungfische, zumindest was den "Fressfeind Mensch" anbetrifft. Adulte Forellen ,die maßlich im Bereich von 40-50 Zentimeter liegen haben qualitativ und quantitativ sicherlich die besten Vorraussetzungen für eine erfolgreiche Reproduktion und sollten daher ebenfalls besonders geschützt werden. Dazu kommt noch das der Kormoran als natürlicher Fressfeind am liebsten Fische dieser Größe wegfrisst und somit Bestände in diesem Größenbereich nicht unerheblich reduzieren. Alttiere die größer wie 50 Zentimeter sind sind für das Laichgeschäft eher unbedeutend und zudem eine Gefahr für jüngere Artgenossen. Zudem sind sie sicher nicht so anfällig in Bezug auf "Kormoranfrass". Daher sollte hier die Entnahme wieder gestattet sein. Bei meinem angesprochenen Modell käme also nicht nur ein Mindestmaß zum tragen, sondern es würde zusätzlich noch ein "Zwischenmaß" existieren um Laichfische zu schützen. Pächtern und Eigentümern, die sich bei dieser Regelung Gedanken um ihren wertvollen Bestand an kapitalen Forellen machen sei nebenbei versichert: Die Fische sind letztendlich nicht umsonst so groß und so alt geworden. Sie haben durch schlechte Erfahrungen mit dem Angler eine natürliche Scheu vor Schnur und Haken entwickelt und werden sicherlich nicht übermässig herausgefangen.
Wie denkt ihr darüber? Ist die Erhebung eines zusätzlichen "Zwischenmaßes" ökologisch sinnvoll? Schafft man es mit diesem das Aufkommen von Nachwuchs zu begünstigen?

*Es gibt Tage, da beissen die Fische wie bekloppt und es gibt Tage da gehen Bekloppte fischen und beissen sich durch. An letzteren weiß der Angler im vorraus das er nur Spot und Hohn fängt!*

Werner Offline



Beiträge: 3

05.07.2008 18:24
#2 RE: Mindest- oder Zwischenmaß? Zitat · Antworten

Hallo Detlef,
ich denke nicht, dass man da eine generelle Richtlinie festlegen kann, sondern dass es auf das einzelne Gewässer und die speziellen Bedingungen ankommt, wie man die Entnahme regelt und ob ein Zwischenschonmaß sinnvoll ist.

Gruß
Werner

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